Entscheidungstext nº 16Ok14/03 of Oberster Gerichtshof, November 17, 2003

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Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Kartellrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Birgit Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Manfred Vogel und Dr. Gerhard Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Kommerzialräte Dr. Fidelis Bauer und Dr. Thomas Lachs in der Kartellrechtssache der antragstellenden Partei Bundesgremium der T*****, vertreten durch Dr. Alix Frank, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische Post AG, *****, vertreten durch CMS Strommer Reich-Rohrwig Karasek Hainz, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, über die Rekurse der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht vom 26. März 2003, GZ 25 Kt 200/01-70, den Beschluss

gefasst:

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Entscheidungstext nº 16Ok14/03 of Oberster Gerichtshof, November 17, 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.11.2003

Geschäftszahl

16Ok14/03

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Kartellrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Birgit Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Manfred Vogel und Dr. Gerhard Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Kommerzialräte Dr. Fidelis Bauer und Dr. Thomas Lachs in der Kartellrechtssache der antragstellenden Partei Bundesgremium der T*****, vertreten durch Dr. Alix Frank, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische Post AG, *****, vertreten durch CMS Strommer Reich-Rohrwig Karasek Hainz, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, über die Rekurse der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht vom 26. März 2003, GZ 25 Kt 200/01-70, den Beschluss

gefasst:

Spruch

Beiden Rekursen wird nicht Folge gegeben.

Text

Begründung:

Bis zum Inkrafttreten des Poststrukturgesetz BGBl 1996/201 hat der Bund ua die Postdienste als Eigenunternehmen ("Bundesbetrieb") im Rahmen der Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Dann wurden die Aufgaben der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (abgekürzt: PTA) übertragen. Im Jahre 1999 erfolgte die Aufspaltung der PTA und die Gründung der Antragsgegnerin, der Österreichischen Post AG. Diese führte die mit den Trafikanten bestehenden Rechtsverhältnisse fort. Die Aktien der PTA wurden ins Eigentum einer gleichzeitig errichteten GmbH "Post und Telekom Beteiligungsverwaltungsgesellschaft" (PTBG) übertragen, deren Anteile vom Bundesminister für Finanzen zu verwalten waren.

Die Produktionskosten einer Serien-Briefmarke belaufen sich durchschnittlich auf 1,74 Cent, bei Sondermarken reichen sie bis zu 21,8 Cent. Der Verkauf von Briefmarken ist auf Grund deren hohen variablen Kosten von EUR 167 Mio. im Jahr 2000 auf EUR 131 Mio. im Jahr 2001 zurückgegangen, obwohl das Briefvolumen 2001 um 1,5 % gestiegen ist.

Als alternative Zeichen für Briefmarken stehen Labels und Absender-Freistemp...

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