Entscheidungstext nº 2Ob2343/96i of Oberster Gerichtshof, December 18, 1997

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf, Dr.Schinko, Dr.Tittel und Dr.Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** OHG, ***** vertreten durch Dr.Wolfgang Broesigke und Dr.Bertram Broesigke, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei ***** Versicherung AG, ***** vertreten durch Dr.Günther Neuhuber, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 781.906,-- sA, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 19. März 1996, GZ 41 R 71/96m-40, womit das Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 19.Oktober 1995, GZ 47 C 796/92v-34, abgeändert wurde, den

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 2Ob2343/96i of Oberster Gerichtshof, December 18, 1997

Spruch

Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben.

Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.

Die Kosten der Rechtsmittelverfahren sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Die klagende Partei ist Mieterin von Geschäfts- und Lagerräumen in einem der beklagten Partei gehörenden Haus in Wien.

Sie begehrt Zahlung von S 781.906,-- mit der Begründung, am 12.6.1992 sei es zu einer Überflutung des Innenhofes gekommen, in deren Folge Schmutzwasser über die Stiegen in die gemieteten Kellerräume eingedrungen sei. Innerhalb des Kellers sei aus betonierten Teilen an mehreren Stellen Wasser ausgetreten, wodurch der gesamte Fußboden unter Wasser gesetzt worden sei. Durch die Durchnässung sei ein Teil der Lagerware (Pelze und Felle) beschädigt worden. Die beklagte Partei habe den entstandenen Schaden rechtswidrig und schuldhaft zugefügt, weil sie die Abwasserrohrleitungen und die Isolierung an den Kellerräumen nicht ordnungsgemäß erhalten und gewartet habe. Das Rohrs...

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