Entscheidungstext nº 16Ok22/97 of Oberster Gerichtshof, December 17, 1997

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Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Kartellrechtssachen durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr.Birgit Langer als Vorsitzende sowie die fachkundigen Laienrichter Kommerzialräte Dr.Fidelis Bauer, Dkfm.Joachim Lamel, Dkfm.Alfred Reiter und Dr.Thomas Lachs in der Kartellrechtssache der Antragstellerin und gefährdeten Partei H***** Handelsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Prof.Dr.Walter Haslinger ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei M***** AG, ***** vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen Unterlassung des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und einstweiliger Verfügung infolge des Rekurses der Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht vom 26.September 1997, GZ 26 Kt 338/97-11, den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 16Ok22/97 of Oberster Gerichtshof, December 17, 1997

Spruch

1. Dem Rekurs wird Folge gegeben.

Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß er lautet:

"Der Antrag der antragstellenden und gefährdeten Partei, der Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei für die Dauer dieses Rechtsstreites aufzutragen, ab sofort Anmeldungen der Antragstellerin für ihre Kunden betreffend das D-Netz oder A1-Netz entgegenzunehmen und ordnungsgemäß zu bearbeiten sowie die Antragstellerin mit den für Anmeldungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Anmeldeformularen und "SIM-Karten", zu beliefern, wird abgewiesen."

2. Die "Ergänzung zur Rekursbeantwortung" wird zurückgewiesen.

Begründung:

Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiges Handelsunternehmen mit mehr als 100 Filialen, das insbesondere auch mit dem Verkauf von Handys befaßt ist und auf diesem Markt einen Anteil von rund 10 % besitzt. Die Antragsgegnerin betreibt eines von zwei Handy-Netzen in Österreich und ist derzeit nur dem Wettbewerb eines Mitbewerbers (max.mobil) ausgesetzt; ihr Anteil am gesamten inländischen Markt beträgt derzeit rund 90 % (Stand Mai 1997).

Im Juni 1996 schlossen die Streitteile einen Partnervertrag zur Regelung ihrer Geschäftsbeziehungen. Die Antragstel...

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