Entscheidungstext nº 8Ob119/97a of Oberster Gerichtshof, September 18, 1997

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Steinbauer, Dr.Rohrer, Dr.Spenling und Dr.Adamovic als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr.Georg Pammesberger, Rechtsanwalt in Gmunden, wider die beklagten Parteien

1. Ralph H*****, 2. Johann H*****, beide vertreten durch Dr.Gerhard Götschhofer, Rechtsanwalt in Vorchdorf, wegen S 338.000,-- sA, infolge Rekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 15.Jänner 1997, GZ 1 R 247/96s-14, womit infolge Berufung der beklagten Parteien das Urteil des Landesgerichtes Wels vom 30.August 1996, GZ 5 Cg 253/95w-8, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 8Ob119/97a of Oberster Gerichtshof, September 18, 1997

Spruch

Dem Rekurs wird Folge gegeben.

Der angefochtene Beschluß, der in seinen Punkten I. und II. als unangefochten unberührt bleibt, wird in seinem Punkt III. dahin abgeändert, daß das Ersturteil einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederhergestellt wird.

Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 57.698,36 (darin S 7.408,06 USt, S 13.250,-- Barauslagen) bestimmten Kosten der Verfahren zweiter und dritter Instanz binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin räumte mit Firmenkreditvertrag vom 7.9.1994 einem Holzbauunternehmen einen bis zum Betrag von S 300.000,-- ausnützbaren Kontokorrentkredit mit einer Laufzeit bis 6.9.1999 ein. Neben anderen Sicherheiten übernahmen die beiden Beklagten gemäß Punkt 6.4. des Kreditvertrages gegenüber der Klägerin "die wechselmäßig unterlegte Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB". Die Beklagten unterfertigten dazu am 7.9.1994 die im Anschluß an den Kreditvertrag vorgedruckte Bürgschaftserklärung, die unter anderem folgenden Inhalt hatte:

"Bürgschaftserklärung

In vollinhaltlicher und zustimmender Kenntnisnahme des vorstehenden

Firmenkredit...

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