Entscheidungstext nº 3Ob505/96 of Oberster Gerichtshof, August 28, 1997

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf, Dr.Pimmer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Waltraud K*****, vertreten durch Dr.Friedrich Oedl, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Ing.Gottfried E*****, vertreten durch Dr.Christian Slana und Dr.Günter Tews, Rechtsanwälte in Linz, wegen S 261.473,31 sA, infolge der Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Berufungsgerichtes vom 20.September 1995, GZ 21 R 105/95-41, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg vom 24.November 1994, GZ 1 C 4/93i-36, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 3Ob505/96 of Oberster Gerichtshof, August 28, 1997

Spruch

Den Revisionen wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten der Rechtsmittelverfahren sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der Ehe der Streitteile entstammt ein am 13.4.1984 geborener Sohn. Die Ehe wurde am 27.12.1988 geschieden.

Am 10.1.1988 verließ der Beklagte heimlich die Ehewohnung und nahm ohne Zustimmung der Klägerin das gemeinsame Kind mit. Er hielt in der Folge seinen Aufenthaltsort geheim. Nach Aufenthalten in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika reiste er im Juli 1988 mit dem Kind in Neuseeland ein. Am 7.9.1988 wurde der Klägerin mit einem Beschluß des Erstgerichtes als einstweilige Sicherungsmaßnahme die vorläufige Obsorge für das Kind übertragen. Dem Beklagten wurde zugleich aufgetragen, das Kind der Kl...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company