Entscheidungstext nº 10ObS90/97a of Oberster Gerichtshof, April 15, 1997

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer und Dr.Danzl als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Carl Hennrich (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr.Bernhard Rupp (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johannes B*****, vertreten durch Dr.Karl Weingarten, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, vertreten durch Dr.Gottfried Zandl und Dr.Andreas Grundei, Rechtsanwälte in Wien, wegen Invaliditätspension, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 13.Dezember 1996, GZ 7 Rs 316/96h-19, womit das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 12.Juni 1996, GZ 11 Cgs 196/95h-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 10ObS90/97a of Oberster Gerichtshof, April 15, 1997

Spruch

Der Revision der beklagten Partei wird keine Folge gegeben.

Entscheidungsgründe:

Der am 29.7.1972 geborene Kläger leidet derzeit an paranoider Schizophrenie. Eine tageweise Symptomfreiheit ist aus medizinischer Sicht auszuschließen.

Der Kläger besuchte 1989 ein Bundesrealgymnasium, in dem er sich ab dem 14.4.1989 bis zum Schuljahresende im Krankenstand befand, weshalb er diese Klasse nicht ordnungsgemäß abschließen konnte, ohne daß der Grund für die vorzeitige Beendigung dieser Schulstufe mehr feststellbar ist. Es kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, daß er bloß die geistig-intellektuellen (allg...

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