Entscheidungstext nº 6Ob2398/96g of Oberster Gerichtshof, April 10, 1997

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kellner, Dr.Schiemer, Dr.Prückner und Dr.Sailer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am 29. November 1994 geborenen mj. Gloria Julia Christabel B*****, in Obsorge der Mutter, Mag. Sabrina B*****, vertreten durch Dr.Georg Zanger und Mag.Michael Pilz, Rechtsanwälte in Wien, wegen Regelung des persönlichen Verkehrs, infolge Rekurses des unehelichen Vaters, Prof.Jürgen Udo B*****, vertreten durch Dr.Manfred Hintersteininger, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 26.(richtig 29.) Oktober 1996, GZ 43 R 655/96h-8, womit infolge Rekurses des Kindes der Beschluß des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 26.Juni 1996, GZ 1 P 2376/95m-5, aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 6Ob2398/96g of Oberster Gerichtshof, April 10, 1997

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Rekursbeantwortung des Kindes wird zurückgewiesen.

Begründung:

Der Vater hat die Vaterschaft zu dem am 29.11.1994 geborenen unehelichen Kind anerkannt und sich bis zum Eintritt des Kindes in einen Kindergarten bzw bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres zu einem wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbeitrag von 10.000 S verpflichtet. Das Kind wächst im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter auf.

Am 19.6.1996 stellte das Kind, vertreten durch die Mutter, einen Antrag auf Besuchsregelung. Es beantragte zunächst, den Antrag dem Vater zur Stellungnahme zu übermitteln. Für den Fall, daß sich der Vater "dem Besuchsrecht nicht widersetzt", wurde "schon jetzt" der Antrag gestellt, eine Besuchsregelung in der Form festzusetzen, daß das Kind "einmal im Monat ...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company