Entscheidungstext nº 15Os200/96 of Oberster Gerichtshof, January 16, 1997

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 16.Jänner 1997 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Strieder, Dr.Rouschal, Dr.Schmucker und Dr.Zehetner als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Heißenberger als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Ramadan Aziz el Sayed Abdel K***** wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und weiterer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 26. September 1996, GZ 20 j Vr 2884/95-68, sowie über die Beschwerde des Angeklagten gegen den gleichzeitig mit dem Urteil gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO gefaßten Widerrufsbeschluß nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 15Os200/96 of Oberster Gerichtshof, January 16, 1997

Spruch

I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und der - im übrigen aufrecht bleibende - Wahrspruch der Geschworenen zur Hauptfrage 2 und zur Eventualfrage 3 sowie das im übrigen unberührt bleibende angefochtene Urteil im Schuldspruch des Angeklagten wegen der (in Tateinheit begangenen) Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (A.1. des Urteilssatzes) sowie demzufolge in den Aussprüchen über die Strafe (einschließlich der Vorhaftan...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company