Entscheidungstext nº 1Ob2266/96h of Oberster Gerichtshof, October 25, 1996

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Wilma K*****, vertreten durch Dr.Walter Mardetschläger und Dr.Peter Mardetschläger, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Dr.Franz K*****, vertreten durch Dr.Günter Niebauer, Dr.Armin Paulitsch und Dr.Karl Schaumüller, Rechtsanwälte in Wien, wegen einstweiligen Unterhalts infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des klagenden und gefährdeten Partei gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichts vom 29.Mai 1996, GZ 43 R 383/96-25, womit der Beschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 8. März 1996, GZ 1 C 162/95-21, bestätigt wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 1Ob2266/96h of Oberster Gerichtshof, October 25, 1996

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die klagende und gefährdete Partei ist schuldig, der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei die mit S 15.258,60 (darin S 2.543,10 USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Begründung:

Die am 23.5.1980 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 21.5.1995 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG, daß der im Scheidungsverfahren klagende Ehemann (hier: Beklagter) die Zerrüttung allein verschuldet habe, geschieden.

Mit Versäumungsurteil wurde der Beklagte in der Folge zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen an die Klägerin in Höhe von S 7.000,-- monatlich ab 1.1.1992 verpflichtet. Seit November 1993 leistet der Beklagte tatsächlich monatliche Unterhaltszahlungen von S 9.000,-- an die Klägerin.

Die Klägerin war ab dem Jahr 1973 bis 30.4.1994 als Angestellte bei einer Fluggesellschaft beschäftigt, bei der sie zuletzt  monatlich S 42.594,-- brutto 14mal jährlich verdiente. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeit...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company