Entscheidungstext nº 15Os136/96 of Oberster Gerichtshof, October 24, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat am 24.Oktober 1996 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kuch, Mag.Strieder, Dr.Rouschal und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Berger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Friedrich K***** wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Korneuburg vom 12.Juni 1996, GZ 11 Vr 874/95-56, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr.Tiegs, des Angeklagten sowie des Verteidigers Dr.Kreuz, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 15Os136/96 of Oberster Gerichtshof, October 24, 1996

Spruch

I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben; es werden der Wahrspruch der Geschworenen zur Hauptfrage 3 sowie das angefochtene, im übrigen unberührt bleibende Urteil in dem auf dem Wahrspruch zur Hauptfrage 3 beruhenden Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall StGB (Punkt II des Urteilssatzes) und demgemäß auch im Strafausspruch sowie der Widerrufsbeschluß gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 und Abs 4 StPO aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Geschworenengericht beim Landesgericht Korneuburg zurückverwiesen.

II. Im...

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