Entscheidungstext nº 10ObS2351/96z of Oberster Gerichtshof, October 22, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer und Dr.Danzl als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Heinz Paul und Dr.Ernst Oder (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann L*****, im Revisionsverfahren nicht vertreten, gegen die beklagte Partei Sozialversicherungsanstalt der Bauern, 1031 Wien, Ghegastraße 1, vertreten durch Dr.Herbert Macher, Rechtsanwalt in Wien, wegen Pflegegeld, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23.Mai 1996, GZ 12 Rs 80/96p-30, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 25.Oktober 1995, GZ 11 Cgs 14/94d-26, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 10ObS2351/96z of Oberster Gerichtshof, October 22, 1996

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen sowie das diesen Entscheidungen zugrundeliegende Verfahren werden insoweit, als die Klage auf die (Weiter-)Gewährung eines Pflegegeldes im Differenzbetrag der Stufen 2 und 3 ab dem 1.3.1994 bis zum 30.6.1995 gerichtet ist, als nichtig aufgehoben und die Klage in diesem Umfang zurückgewiesen.

Im übrigen werden die Urteile der Vorinstanzen dahingehend abgeändert, daß sie zu lauten haben:

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei ab 1.3.1994 das Pflegegeld der Stufe 2 von S 3.588,--, ab 1.1.1995 mit den gesetzlichen Anpassungen, weiterzugewähren; das Mehrbegehren auf Gewährung von Pflegegeld der Stufe 3 ab 1.7.1995 wird hingegen abgewiesen.

Entscheidungsgründe:

Der am 25.3.1932 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1.5.1985 eine Erwerbsunfähigkeitspension samt Ausgleichszulage. 1959 erlitt er bei Holzarbeiten eine Prellungsverletzung am linken Auge sowie 1973 (im Zuge einer Rauferei) eine ebensolche Verletzung auch am rechten Auge mit nachfolgender Erblindung desselben. 1974 wurde am linken Auge eine Staroperati...

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