Entscheidungstext nº 7Ob2105/96a of Oberster Gerichtshof, October 09, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter, Dr.Schalich, Dr.Schinko und Dr.I.Huber in der Rechtssache der klagenden Partei Jagdverein S*****, vertreten durch den Obmann Reinhold A*****, dieser vertreten durch Dr.Albin Ortner, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Andreas B*****, vertreten durch Dr.Arno Kempf, Rechtsanwalt Spittal a.d. Drau, wegen Unterlassung, Herausgabe und Feststellung, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Berufungsgericht vom 29.Februar 1996, GZ 3 R 548/95-40, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Spittal a.d. Drau vom 10.März 1995, GZ 1 C 7/94-25, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 7Ob2105/96a of Oberster Gerichtshof, October 09, 1996

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Die klagende Partei ist ein behördlich genehmigter Verein, dessen Hauptzweck die Förderung und Ausübung der Jagd im Gemeindegebiet von R***** ist. Sie hat bis zum Jahr 2000 das Gemeindejagdgebiet S***** gepachtet. Am 24.2.1991 schloß die klagende Partei den Beklagten von seiner Mitgliedschaft mit der Begründung aus, daß der Beklagte seinen Wohnsitz aus dem Gemeindegebiet von R***** verlegt habe und damit einen in den Statuten vorgesehenen Ausschlußgrund gesetzt habe. Im Verfahren 29 Cg 104/91 des Landesgerichtes Klagenfurt wurde dem Begehren des hier Beklagten und dortigen Klägers, daß festgestellt werde, daß seine Mitgliedschaft nicht erloschen und er nach wie vor Mitglied der hier klagenden und dort beklagten Partei sei, stattgegeben. Dieses Urteil wurde in allen Instanzen ...

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