Entscheidungstext nº 15Os47/96 of Oberster Gerichtshof, June 27, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat am 27.Juni 1996 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kuch, Mag.Strieder, Dr.Rouschal und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Spieß als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Joseph D***** wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 14.Dezember 1995, GZ 6 Vr 1774/95-22, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr.Schroll, des Angeklagten und des Verteidigers Dr.Kocher zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 15Os47/96 of Oberster Gerichtshof, June 27, 1996

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird Folge gegeben und die verhängte Freiheitsstrafe auf 10 (zehn) Monate herabgesetzt, die (zur Gänze) gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird.

Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Joseph D***** wurde der Verbrechen des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB (I 1 bis 3) und der Verleumdung nach § 297 höherer Strafsatz (gemeint: Abs 1 zweiter Fall) StGB (II) schuldig erkannt.

Ihm liegt zur Last, in Graz

(zu I) nachangeführte fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert Verfügungsberechtigten des K*****-Liebenau mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar:

1. zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt Anfang Jänner 1995 ein T-Shirt zum Preis von 78 S,

2. um den 7.Jänner 1995 zwei Unterhosen zum Gesamtpreis von 438 S,

3. am 14.Jänner 1995 einen dunkelroten Babystrampler, einen dunkelblauen Babystrampler, ein Babyhemd, ein Paar Handschuhe und mindestens ein Kinderhemdchen zum Gesamtpreis von ca 700 S, wobei er, bei diesem Diebstahl auf frischer Tat betreten, Gewalt gegen (den Abteilungsleiter des K*...

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