Entscheidungstext nº 10ObS2024/96m of Oberster Gerichtshof, June 11, 1996
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Summary
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer und Dr.Ehmayr als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr.Robert Prohaska und Dr.Dietmar Strimitzer (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Helmut H*****, Friseur und Trafikant, ***** vertreten durch Rechtsanwälte Brandstetter, Politzer und Pritz Partnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, vertreten durch Dr.Karl Leitner, Rechtsanwalt in Wien, wegen Erwerbsunfähigkeitspension, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27.November 1995, GZ 8 Rs 150/95-36, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 28.Juni 1995, GZ 28 Cgs 22/94v-29, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Extract
Entscheidungstext nº 10ObS2024/96m of Oberster Gerichtshof, June 11, 1996
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger ab 1.7.1993 eine Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, abgewiesen wird.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens selbst zu tragen.Entscheidungsgründe:Der am 4.1.1939 geborene Kläger ist seit vielen Jahren als selbständiger Friseurmeister und Tabaktrafikant erwerbstätig. Das Damenfriseurgeschäft gab er inzwischen auf, er betreibt nur mehr das Herrengeschäft und hat seit März 1994 keine Angestellten mehr. Vorher war seine Gattin, eine gelernte Friseurin, bei ihm angestellt. Bei der Trafik des Klägers handelt es sich um eine sogenannte "Verbund...See the full content of this document
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