Entscheidungstext nº 8ObS4/96 of Oberster Gerichtshof, April 25, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag und Dr. Rohrer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Patzold und Dr. Scheuch als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Peter S*****, Angestellter, ***** vertreten durch Dr. Adalbert Laimer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Wien, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19, wegen S 23.240,45 netto sA, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 4. Oktober 1995, GZ 8 Rs 120/95-9, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 25. April 1995, GZ 16Cgs 47/95-5, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 8ObS4/96 of Oberster Gerichtshof, April 25, 1996

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Der Kläger war vom 3.3.1986 bis 3.6.1994 bei einem Speditionsunternehmen als Angestellter beschäftigt. Am 7.3.1994 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet. In der Zeit vom 1.2.1994 bis 6.3.1994 hatte der Kläger kein Entgelt für seine Arbeitsleistungen erhalten. Er beendete sein Dienstverhältnis am 3.6.1994 durch vorzeitigen Austritt, wobei er diesen sowohl mit der Entgeltschmälerung durch den Arbeitgeber als auch mit dem außerordentlichen Lösungsrecht gemäß § 25 Abs 1 KO begründete. Der Kläger beantragte unter anderem den Zuspruch von Insolvenz-Ausfallgeld für den Anspruch auf Kündigungsentschädigung (auch) für die Zeit vom 4.6.1994 bis 30.9.1994. Dieser Teil des von ihm geltend gemachten Anspruches wurde nicht zuerkannt.

Mit seiner am 1.3.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage beg...

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