Entscheidungstext nº 4Ob2053/96g of Oberster Gerichtshof, March 26, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Langer und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hauptverband der Österreichischen Sparkassen, ***** vertreten durch Dr.Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Creditanstalt-Bankverein, ***** vertreten durch Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 480.000), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 21.September 1995, GZ 15 R 126/95-12, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 10. Mai 1995, GZ 24 Cg 148/95p-7, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 4Ob2053/96g of Oberster Gerichtshof, March 26, 1996

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S

20.610 bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin S 3.435 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Begründung:

Aufgabe des klagenden Verbandes ist es, als Gesamtvertretung des österreichischen Sparkassenwesens die Interessen der Mitglieder sowohl untereinander als auch nach außen hin wahrzunehmen und die hiezu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört ua die Förderung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen. Mitglieder des Vereines sind ausschließlich Sparkassen und Sparkassenaktiengesellschaften sowie die Erste Österreichische Spar-Casse und die Bank Austria AG.

Die Beklagte veröffentlichte im "Kurier" und im "Standard" vom 28. April 1995 ein ganzseitiges Inserat, in dessen Mitte ein Tausend-Schilling-Schein sowie die Frage "Gehört der Ihnen?" und der Hinweis "Wenn Sie's wissen wollen: Bitte Banknote gegen das Licht halten!" zu sehen waren. Hält man die "Banknote" gegen das Licht, dann ist im linke...

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