Entscheidungstext nº 10ObS21/96 of Oberster Gerichtshof, February 20, 1996

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Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr und Dr.Danzl als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr.Robert Göstl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Thomas Mais (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr.Ilse S*****, vertreten durch Mag.Dr.Josef Kartusch, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist-Straße 1, wegen Berufsunfähigkeitspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23.August 1995, GZ 31 Rs 82/94-46, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 22.März 1994, GZ 16 Cgs 257/93p-29, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung

I. beschlossen:

Soweit in der Revision Nichtigkeit geltend gemacht wird, wird sie verworfen;

II. zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 10ObS21/96 of Oberster Gerichtshof, February 20, 1996

Spruch

Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Die am 24.12.1951 geborene Klägerin hat das Universitätsstudium der Ethnologie und Afrikanistik mit Doktorat abgeschlossen, ebenso eine landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung mit Diplom. In Afrika war sie in der Entwicklungshilfearbeit mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft beschäftigt. Zuletzt war sie von 1985 bis 1991 als alleinverantwortliche Geschäftsführerin eines Vereins im Waldviertel mit 20 Land- und Forstarbeitern sowie fünf Angestellten tät...

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