Entscheidungstext nº 6Ob8/96 of Oberster Gerichtshof, February 08, 1996

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kellner, Dr.Schiemer, Dr.Prückner und Dr.Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. O***** B*****, 2.Oscar B***** Gesellschaft mbH & Co KG, ***** beide vertreten durch DDr.Meinhard Ciresa, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr.J*****, vertreten durch Dr.Dieter Böhmdorfer und Mag.Martin Machold, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs (Streitwert S 500.000,--), infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 7.April 1995, GZ 1 R 33/95-30, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 16.November 1994, GZ 37 Cg 264/93i-26, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 6Ob8/96 of Oberster Gerichtshof, February 08, 1996

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben:

1. Das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über die periodische Druckschrift ***** und deren Herausgeber, redaktionelle Schlüsselpositionen würden über Interventionen Außenstehender besetzt und inhaltliche, die redaktionelle Meinungsvielfalt beeinträchtigende Anweisungen erteilt, insbesondere, daß "nur aufgrund der Tatsache, daß der ***** 40 Mio Schilling von der Bundesregierung an Presseförderung gekriegt hat über Intervention des Kanzleramtes der Leiter der innenpolitischen Redaktion gewechselt" worden wäre und daß "auf Anweisung des Erstklägers in Kommentaren eine mögliche Zusammenarbeit von Schwarz und Blau nicht zur Diskussion stehen darf" zu unterlassen, wird abgewiesen;

2. Die beklagte Partei ist schuldig, die Behauptungen, "daß nur aufgrund der Tatsache, daß der ***** 40 Mio. Schilling von der Bundesregierung an Presseförderung gekriegt hat, über Intervention des Kanzleramtes der Lei...

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