Entscheidungstext nº 4Ob1/96 of Oberster Gerichtshof, January 30, 1996

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek, Dr. Niederreiter, Dr. Tittel und Dr. Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Lutz HandelsgesellschaftmbH, Wels, Römerstraße 39, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Hiendl GesellschaftmbH, Passau, Steinbachstraße 42, vertreten durch Prof. Dr. Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert S 500.000,--), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 3.10.1995, GZ 4 R 19/95-16, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 10. November 1994, GZ 6 Cg 46/94f-10, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob1/96 of Oberster Gerichtshof, January 30, 1996

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt, einschließlich des bestätigten Teiles, wie folgt zu lauten haben:

"Die Beklagte ist schuldig, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Werbeslogan 'Hiendl:

Wunderland des Wohnens. Die Nr. 1 zwischen München und Wien' oder sinngleiche Behauptungen in Inseraten und sonstigen Werbeankündigungen zu verwenden.

Die Klägerin wird ermächtigt, den stattgebenden Teil des Urteilsspruches ohne Kostenentscheidung  innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Urteils in einer Samstagsausgabe der Tageszeitung 'Neue Kronen Zeitung', in den Ausgaben für Oberösterreich und Salzburg, sowie in einer Ausgabe der Braunauer und Rieder Rundschau unter der Überschrift 'Im Namen der Republik' mit fett und gesperrt gedruck...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company