Entscheidungstext nº 10ObS83/95 of Oberster Gerichtshof, July 05, 1995

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Pulkrab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Josef H*****, Kraftfahrer, *****, vertreten durch Dr. Werner Schmid, Rechtsanwalt in Braunau am Inn, wider die beklagte Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65, wegen Versehrtenrente, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes in Arbeits-  und Sozialrechtssachen vom 31. Jänner 1995, GZ 12 Rs 1/95-23, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Wels als Arbeits-  und Sozialgerichtes vom 13. Oktober 1994, GZ 24 Cgs 196/93-17, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 10ObS83/95 of Oberster Gerichtshof, July 05, 1995

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Revisionskosten sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der am 23.12.1941 geborene Kläger war als Kraftfahrer bei einem Transport- und Taxiunternehmen in F***** beschäftigt. Am 5.11.1990 fuhr er knapp vor 7 Uhr mit seinem PKW aus der Garage und von dort in Richtung P***** Bezirksstraße, um nach F***** zu seinem Dienstgeber zur Arbeit zu fahren. Vor dem Einbiegen auf die Bezirksstraße kam ihm ein Bekannter entgegen, der seinen PKW anhielt und dem Kläger mitteilte, daß die Bundesstraße 1 in Richtung F*****infolge starken Schneefalles sehr schlecht zu befahren sei und mehrere Fahrzeuge bereits hängengeblieben seien. Am Vortag hatte es nicht geschneit. Der Kläger fuh...

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