Entscheidungstext nº 6Ob506/95 of Oberster Gerichtshof, April 20, 1995

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Redl, Dr.Kellner, Dr.Schiemer und Dr.Prückner als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Helga P*****, vertreten durch Dr.Ernst Bosin, Rechtsanwalt in Kufstein, wider den Antragsgegner Ing.Hermann K*****, vertreten durch Dr.Dietmar Ritzberger, Dr.Erich Janovsky, Rechtsanwälte in Schwaz, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, infolge des Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 11.November 1994, AZ 52 R 39/94 (ON 68), womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Schwaz vom 21.Dezember 1993, GZ F 5/91-60, bestätigt wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 6Ob506/95 of Oberster Gerichtshof, April 20, 1995

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht stattgegeben.

Die Antragstellerin ist schuldig, dem Antragsgegner die mit S 29.900,-- (darin S 4.983,34 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Begründung:

Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 30.4.1991 rechtskräftig geschieden. Der Antragsgegner ist am 17.3.1989 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Während der ehelichen Gemeinschaft ab dem 5.Oktober 1979 hatten die Eheleute folgende Vermögenswerte erworben bzw geschaffen:

Ein Miteigentumsanteil von 3/8 an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch Schwaz, befindet sich im bücherlichen Eigentum der Antragstellerin. Der Liegenschaftsanteil hat einen Wert von S 300.000,--. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus.

Die eheliche Wohnung in der A*****, wurde von den Parteien großzügig ausgebaut. Die Investitionen wurden aus Privatentnahmen aus dem Betrieb des Antragsgegners und aus dem Gehalt der Antragstellerin bezahlt. Es wurde eine Garage neu gebaut, weiters wurden Installationsarbeiten, Boden- und Wandbelagsarbeiten, Deckenverkleidungen, Baumeisterarbeiten, Fassadenarbeiten, Einbauten von Fenstern und Türen, Verfliesungen und viele weitere Verbesserungsarbeiten durchgeführt...

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