Entscheidungstext nº 1Ob520/95 of Oberster Gerichtshof, March 27, 1995

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer,  Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W*****, vertreten durch Dr.Konrad Kuderna, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Beate P*****, vertreten durch Dr.Erich Proksch und Dr.Richard Proksch, Rechtsanwälte in Wien, wegen S 5.345,40 sA und Feststellung (Streitwert S 60.000), infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgerichtes vom 29.August 1994, GZ 40 R 216/94-13, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Zwischenurteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 31.Jänner 1994, GZ 33 C 120/93-8, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 1Ob520/95 of Oberster Gerichtshof, March 27, 1995

Spruch

Die Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.059,20 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die Formulare der klagenden Partei für die Anmeldung des Strom- und Gasbezuges enthalten den Vordruck: "Ich melde....für meine nachfolgend angeführte Anlage a) den Strombezug nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz" der klagenden Partei...an. Der vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Bescheid vom 31. August 1989 genehmigte und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 3. Oktober 1989 kundgemachte "Anschlußtarif" der klagenden Partei bestimmt unter anderem, daß bei Neuanschlüssen und bei Erhöhung des Versorgungsumfanges Anschlußpreise (Baukostenzuschüsse) in Rechnung gestellt werden. Der Anschlußpreis ist als unverzinslicher und nicht rückzahlbarer Baukostenz...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company