Entscheidungstext nº 10ObS293/94 of Oberster Gerichtshof, February 28, 1995

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Heinz Paul und Dr.Martin Meches (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter S*****, vertreten durch Dr.Heinz Kallan, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien, vertreten durch Dr.Karl Leitner, Rechtsanwalt in Wien, wegen Erwerbsunfähigkeitspension, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 19.Oktober 1994, GZ 7 Rs 96/94-29, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 13. April 1994, GZ 31 Cgs 244/93a-23, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 10ObS293/94 of Oberster Gerichtshof, February 28, 1995

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Sozialrechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der am 14.6.1939 geborene Kläger absolvierte nach Beendigung der Pflichtschule die Tischlerlehre und war nach Ende der Lehrzeit bis Dezember 1969 mit Unterbrechungen bei verschiedenen Arbeitgebern als Tischler beschäftigt. Mit 1.1.1970 machte er sich als Tischlermeister selbständig. Er führte eine Bau- und Möbeltischlerei mit Betriebsräumlichkeiten von ca 300 m2 und beschäftigte bis zu 5 Mitarbeiter. Daneben verfügte der Kläger über eine Gewerbeberechtigung für Möbelhandel und Bodenverlegung. Der Kläger legte die Gewerbeberechtigung für den Kleinhandel im Jahr 1989 zurück; die ü...

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