Entscheidungstext nº 4Ob131/94 of Oberster Gerichtshof, November 08, 1994

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek,  Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte B*****, vertreten durch Dr.Ewald Weiss, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei N*****gesellschaft mbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr.Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 480.000,--), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 29.Juli 1994, GZ 4 R 91/94-9, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 9.März 1994, GZ 38 Cg 14/94-5, bestätigt wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob131/94 of Oberster Gerichtshof, November 08, 1994

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat:

"Einstweilige Verfügung:

Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Unterlassung der Veröffentlichung ihres Bildnisses wird der beklagten Partei ab sofort und bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteiles verboten, Bildnisse der Klägerin, insbesondere ein Hochzeitsfoto, im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren gegen Peter Binder, insbesondere ein Strafverfahren wegen Verdachtes des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und der Beteiligung an schwerer Körperverletzung durch Briefbomben-Terror, ohne Einwilligung der Klägerin zu veröffentlichen."

Die Klägerin ha...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company