Entscheidungstext nº 4Ob100/94 of Oberster Gerichtshof, September 19, 1994

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek,  Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Jörg Haider, Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs und Abgeordneter zum Nationalrat, Wien 1, Parlament, vertreten durch Dr.Dieter Böhmdorfer und Dr.Wolfram Themmer, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, Wien 1, Wipplingerstraße 8, 2. Franz Deuticke Verlagsgesellschaft mbH, Wien 1, Schwarzenbergstraße 5, beide vertreten durch Dr.Heinrich Keller, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Veröffentlichung, Beseitigung und Zahlung (Streitwert im Provisorialverfahren S 300.000,--), infolge außerordenlichen Revisionsrekurses des Klägers gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 25. März 1994, GZ 3 R 2/94-15, womit infolge Rekurses der beklagten Parteien der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 9.November 1993, GZ 37 Cg 453/93h-2, abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 4Ob100/94 of Oberster Gerichtshof, September 19, 1994

Spruch

Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vorläufig selbst zu tragen; die beklagten Parteien haben die Kosten des Rechtsmittelverfahrens hingegen endgültig selbst zu tragen.

Begründung:

Die Erstbeklagte ist Herausgeberin, die Zweitbeklagte Verlegerin des im November 1993 der Öffentlichkeit vorgestellten Sammelwerkes "Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus". Auf dem Buchumschlag befinden sich - in Form einer Fotomontage - der Buchtitel und ein Lichtbild des Klägers sowie die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches in folgender

Aufmachung:

Die Rückseite des Umschlages enthält folgende kurze Inhaltsangabe:

"Dieses Handbuch...

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