Entscheidungstext nº 1Ob12/94 of Oberster Gerichtshof, April 19, 1994

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser, Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker und Dr.Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ernestine E*****, und 2. Henriette H*****, beide vertreten durch DDr.Manfred Nordmeyer, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Feststellung und Einwilligung, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 14.Dezember 1993, GZ 4 R 134/93-97, womit infolge Berufung beider Parteien das Urteil des Landesgerichtes Wels vom 30.März 1993, GZ 1 Cg 238/92-87, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 1Ob12/94 of Oberster Gerichtshof, April 19, 1994

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das berufungsgerichtliche Urteil wird aufgehoben; die Rechtssache wird an das Gericht zweiter Instanz zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.

B e g r ü n d u n g  :

Bei der vom örtlich zuständigen Vermessungsamt am 22.7.1986 durchgeführten Grenzverhandlung entstand ein Streit über den Verlauf der Grenze zwischen den Grundstücken der Streitteile, weil der Verwalter des öffentlichen Wasserguts der in der Natur vorhandenen Grenze zwischen den Grundstücken die Anerkennung verweigerte. Die im Lageplan Beilage ./A näher bezeichnete, umstrittene Grundfläche wurde vorbehaltlich einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung in das Verzeichnis des öffentlichen Wasserguts aufgenommen.

Bei dieser Grenzverhandlung wurden die Klägerinnen vom Vermessungsamt aufgefordert, binnen sechs Wochen ein zur Bereinigung des Grenzstreits bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Nach der Grenzverhandlung überreichten sie dem Vermessungsamt ...

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