Entscheidungstext nº 15Os189/93 of Oberster Gerichtshof, February 17, 1994

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 17.Februar 1994 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kuch, Mag.Strieder, Dr.Rouschal und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Straßegger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Michael Edward Darol C***** wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Innsbruck vom 18.November 1993, GZ 20 Vr 827/93-199, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr.Kodek, und des Verteidigers Dr.Stingl, jedoch in Abwesenheit des Angeklagten zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 15Os189/93 of Oberster Gerichtshof, February 17, 1994

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Den Berufungen wird nicht Folge gegeben.

Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael C***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt.

Darnach hat er am 10.März 1993 in Alpbach Sandra W***** durch Versetzen eines wuchtigen Stiches in die linke Brustseite mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 15,5 cm vorsätzlich getötet.

Die Geschworenen hatten die an sie gerichtete (anklagekonforme) Hauptfrage 1 nach dem Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB einstimmig bejaht und die (zu dieser sowie zu sämtlichen Eventualfragen gemeinsam gestellte) Zusatzfrage nach einem der Zustände des § 11 StGB ebenso...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company