Entscheidungstext nº 2Ob503/94 of Oberster Gerichtshof, January 27, 1994

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf, Dr.Schinko, Dr.Tittel und Dr.Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Prof.Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1.) Franz H*****, 2.) Rosa H*****, beide *****, vertreten durch Dr.Johannes Hintermayr und andere Rechtsanwälte in Linz, wegen Unterzeichnung eines Kaufvertrages, infolge Rekurses sämtlicher Parteien gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 29.September 1993, GZ 1 R 81/93-51, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 25.Jänner 1993, GZ 8 Cg 113/91-41, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 2Ob503/94 of Oberster Gerichtshof, January 27, 1994

Spruch

Den Rekursen wird Folge gegeben.

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

In der Sache selbst wird das dem Klagebegehren stattgebende Urteil des Erstgerichtes wieder hergestellt.

Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 165.178,80  (darin enthalten S 15.529,80 an Umsatzsteuer und S 72.000,-- an Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die klagende Partei begehrt, die Beklagten für schuldig zu erkennen, den in das Urteilsbegehren im Wortlaut aufgenommenen Vertrag über den Kauf der den Beklagten je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch S***** zu unterfertigen. Sie brachte vor, am 1.7.1991 mit den Beklagten vorbehaltlich der Zustimmung der Eltern des Erstbeklagten eine Einigung dahin erzielt zu haben, daß sie die genannte Liegenschaft samt Einrichtung und Ausstattung des Gasthaus- und Pensionsbetriebes um S 6,441.3...

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