Entscheidungstext nº 1Ob532/94 of Oberster Gerichtshof, January 25, 1994

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser, Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker und Dr.Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Edith A*****, vertreten durch Dr.Karl Glaser, Rechtsanwalt in Traun, wider die beklagte Partei Stadt L*****, vertreten durch Dr.Harry Zamponi, Dr.Josef Weixelbaum, Dr.Helmut Trenkwalder und Dr.Sebastian Mayrhofer, Rechtsanwälte in Linz, wegen S 250.000,-- s.A. und Feststellung (Feststellungsinteresse S 60.000,--), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes  Linz als Berufungsgerichtes vom 16.Dezember 1992, GZ 2 R 142/92-37, womit das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 3.März 1992, GZ 2 Cg 264/88-29, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 1Ob532/94 of Oberster Gerichtshof, January 25, 1994

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Die Beklagte ist Rechtsträger des Allgemeinen Öffentlichen Krankenhauses der Stadt L*****. Die Klägerin, welche an einer Beeinträchtigung der Beweglichkeit des rechten Ellbogengelenks litt, unterzog sich in diesem Krankenhaus am 27.8.1987 wegen des Verdachtes des Vorliegens eines sogenannten freien Gelenkskörpers einer Operation am Ellbogengelenk. Sie hatte zuvor eine Zustimmungserklärung zu einer operativen Ellbogenrevision unterschrieben. Näheres über die Operation wurde mit der Klägerin nicht besprochen, sie wurde insbesondere nicht auf Gefahren hingewiesen. Es ist in der medizinischen Wissenschaft bekannt, daß bei einer derartigen Operation der nervus radialis geschädigt werden kann. Da eine derartige Schädigung jedoch äußerst selten auftritt, wird ein Patient üblicherweise auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen.

Die Operation wurde durch Dr.N*****, teilweise in Anwesenheit...

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