Entscheidungstext nº 4Ob153/93 of Oberster Gerichtshof, December 14, 1993

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek,  Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** *****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Giger, Dr.Ruggenthaler und Dr.Simon, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei M*****Z***** *****gesellschaft mbH,***** vertreten durch Dr.Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 450.000), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 15.September 1993, GZ 5 R 78/93-10, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.Februar 1993, GZ 38 Cg 13/93k-6, in der Hauptsache bestätigt wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 4Ob153/93 of Oberster Gerichtshof, December 14, 1993

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung unter Einbeziehung ihres rechtskräftig gewordenen Teiles zur Gänze wie folgt zu lauten hat:

Zur Sicherung des mit der Klage geltend gemachten Anspruches auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen wird der beklagten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs anzukündigen, daß sie den Besteller eines Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements, insbesondere der Zeitschrift "W*****", eine Gratisgabe, insbesondere einen Kleincomputer PS 2400-Data-Bank, gewährt.

Das Mehrbegehren, der beklagten Partei auch zu verbieten, ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement gemeinsam mit anderen Waren oder Dienstleistungen, insbesondere mit einem Kleincomputer PS 2400-Data-Bank, zu einem Preis anzukündigen, der dem Bezugspreis der Zeitung oder Zeitschrift in der Trafik während der Abonnementdauer entspricht oder darunter liegt, in eventu, ein solches Angebot anzukündigen, sofern...

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