Entscheidungstext nº 10ObS116/93 of Oberster Gerichtshof, October 14, 1993

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Ehmayr als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Fritz Stejskal (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr.Peter Fischer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtsrechtssache der klagenden Partei Gisela W*****, ohne Beschäftigung, ***** vertreten durch Dr.Reinhard Tögl und Dr.Nicoletta Wabitsch, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist-Straße 1, wegen Weitergewährung der Berufsunfähigkeitspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes in Arbeits-  und Sozialrechtssachen vom 18.März 1993, GZ 7 Rs 135/92-19, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits-  und Sozialgerichtes vom 16.September 1992, GZ 33 Cgs 101/92-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 10ObS116/93 of Oberster Gerichtshof, October 14, 1993

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur Verhandlung und Entscheidung an das Prozeßgericht erster Instanz zurückverwiesen.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten erster Instanz.

Begründung:

Die am 29.9.1942 geborene Klägerin erlernte keinen Beruf, arbeitete einige Jahre in der Schuherzeugung, anschließend als Verkäuferin und Bürokraft und seit 1984 bei der Bundespolizeidirektion G***** als Raumpflegerin (Vertragsbedienstete). Am 28.3.1990 wurde bei ihr eine Rotationsosteotomie des rechten Oberschenkels durchgeführt. Aufgrund der damals bestandenen gesundhe...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company