Entscheidungstext nº 1Ob560/93 of Oberster Gerichtshof, August 25, 1993

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser, Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker und Dr.Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anton S*****, vertreten durch Dr.Arno Kempf, Rechtsanwalt in Spittal/Drau, wider die beklagte Partei Agrargemeinschaft *****, vertreten durch Dr.Paul Meyer, Rechtsanwalt in Villach, wegen Vertragserfüllung (Streitwert S 275.000,--) infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 23.März 1993, GZ 1 R 243/92-24, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15.August 1992, GZ 28 Cg 174/91-17, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 1Ob560/93 of Oberster Gerichtshof, August 25, 1993

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das berufungsgerichtliche Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zweiter Instanz zurückverwiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.

Begründung:

Die beklagte Partei - eine Agrargemeinschaft - ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Ausmaß von 275 ha 39 a 81 m2 und demgemäß zur Ausübung der damit verbundenen Eigenjagd berechtigt. Sie umfaßt zwölf an bestimmte Stammsitzliegenschaften gebundene Anteilsrechte. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Obmann, der deren Beschlüsse vollzieht und daher - unter anderem - auch mit jenem Bewerber, dem von der Vollversammlung der Zuschlag erteilt wurde, den Jagdpachtvertrag abzuschließen hat.

Bei der Vollversammlung am 1.2.1970 beschlossen die anwesenden Anteilsberechtigten einstimmig, dem Kläger das Vorpachtrecht an der Eigenjagd einzuräumen. Über die Beschlußfassung wurde vom (gewählten) Schriftführer ein Protokoll angefer...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company