Entscheidungstext nº 4Ob516/93 of Oberster Gerichtshof, June 08, 1993

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anneliese K*****, vertreten durch Dr.Bernd Berger und Dr.Franz G.Hitzenbichler, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei S***** Sparkasse, ***** vertreten durch Dr.Stefan Vargha und Dr.Herbert Waltl, Rechtsanwälte in Salzburg, wegen S 155.685,92 sA infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 10.November 1992, GZ 3 R 226/92-16, womit das Zwischenurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 17.Juni 1992, GZ 14 Cg 15/91-9, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Extract


Entscheidungstext nº 4Ob516/93 of Oberster Gerichtshof, June 08, 1993

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin beabsichtigte 1989, rund S 2,000.000 aus einem Grundstücksverkauf zu veranlagen. Sie ließ sich mehrmals von einem Mitarbeiter der Beklagten beraten; diesem erklärte sie, daß sie den Betrag risikolos, festverzinslich und mit einem jährlichen Ertrag von etwa 7 % anlegen wolle. Die Klägerin dachte zunächst an ein Sparbuch; diese Anlageform schied aber wegen zu geringer Verzinsung aus. Der Mitarbeiter der Beklagten erörterte mit der Klägerin und deren Gatten andere Anlagemöglichkeiten und empfahl schließlich (ua), einen Betrag von ca S 1,800.000 in Aktien des "KB-Lux-Fund" anzulegen. Dabei handelt es sich um Investment-Zertifikate einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital mit Sitz in Luxemburg. Das Kapital dieser Gesellschaft ist in einzelne Teilfonds gegliedert, in denen nach einzelnen Währungen Wertpapiere angekauft werden.

Die Klägerin beauftragte die Beklagte, S 1,024.614 im Schillingfo...

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