Entscheidungstext nº 4Ob59/93 of Oberster Gerichtshof, June 08, 1993

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.Ing.Zvonimir R*****, vertreten durch Dr.Johannes Neumayer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei ***** S*****druckerei, ***** vertreten durch Schuppich, Sporn und Winischhofer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Widerruf (Streitwert im Provisorialverfahren S 95.000), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 2.April 1993, GZ 3 R 1/93-25, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 20.November 1992, GZ 26 Cg 558/92-19, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

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Entscheidungstext nº 4Ob59/93 of Oberster Gerichtshof, June 08, 1993

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig, die beklagte Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen.

Begründung:

Im Jahre 1992 erschien im Verlag der Beklagten das Werk "Einsteins falsche Erben - Die unheimliche Macht und Magie von Dianetik und Scientology" von Heinrich P.Steiden und Christine Hamernik. Darin wird ein sehr negatives Bild von Scientology gezeichnet, welche als Sekte mit fragwürdiger Lehren und als eine fragwürdige Methoden anwendende Organisation dargestellt wird. So heißt es ua: "Das Weltbild von Scientology stellt sich als bösartige Karikatur der kapitalistischen Überlebensphilosophie dar; .... Das Ergebnis ist eine Ideologie, die ausschließlich die Rationalität ge...

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