Entscheidungstext nº 10ObS68/91 of Oberster Gerichtshof, April 27, 1993
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Summary
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Bauer als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Fritz Stejskal (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr.Ingrid Schwarzinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei David B*****, vertreten durch Dr.Werner J. Loibl, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65, wegen Versehrtenrente infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 5.Dezember 1990, GZ 32 Rs 202/90-25, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 13.Juli 1989, GZ 13 Cgs 1135/88-12, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:
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Entscheidungstext nº 10ObS68/91 of Oberster Gerichtshof, April 27, 1993
Spruch
Der Revision wird teilweise Folge gegeben.Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich der Abweisung der für die Zeit bis 14.September 1987 begehrten Versehrtenrente als Teilurteil bestätigt. Im Umfang des Begehrens auf Zuerkennung der Versehrtenrente für die Zeit vom 15.September 1987 an werden die Urteile der Vorinstanzen, das angefochtene Urteil auch im Kostenpunkt, aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.Die Kosten der Berufung und der Revision sind weitere Verfahrenskosten.Entscheidungsgründe:Der am 13.6.1911 in Minsk geborene Kläger ersuchte die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshafen in einer dort am 26.8.1987 eingelangten Eingabe um Übersendung der notwendigen Fragebogen zwecks Rentenzahlung. Er bezog sich dabei auf das Urteil des Landesgerichtes Trier vom 26.5.1966, 60 (WC) 111/64, mit dem seine Klage auf Entschädigung für Schaden am Körper wegen sakroiliakaler Beschwerden und Angstneurose gegen das Land Rheinland-Pfalz als Entschädigungs...See the full content of this document
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