Entscheidungstext nº 4Ob7/93 of Oberster Gerichtshof, March 09, 1993

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Compass Verlagsgesellschaft *****, vertreten durch Dr.Wolf-Dieter Arnold, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei K Copress Verlags-Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Walter Rinner, Rechtsanwalt in Linz, wegen Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung (Gesamtstreitwert S 760.000; Revisionsinteresse S 660.000), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 26.Mai 1992, GZ 4 R 288/91-12, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 14.August 1991, GZ 7 Cg 140/91-6, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob7/93 of Oberster Gerichtshof, March 09, 1993

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Das angefochtene Urteil, welches in seinem Punkt I als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibt und in seinem Punkt II bestätigt wird, wird in seinem Punkt III dahin abgeändert, daß dieser wie folgt zu lauten hat:

"Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den klagestattgebenden Teil des Urteilsspruches binnen zwei Monaten nach Rechtskraft in einer Samstag-Ausgabe der Tageszeitung 'Kurier' im redaktionellen Teil auf Kosten der beklagten Partei in hervorhebender Umrahmung mit Fettdrucküberschrift und Sperrung der Firmenwortlaute der Prozeßparteien, im übrigen jedoch in normalem Druck, veröffentlichen zu lassen.

Das Mehrbegehren auf Veröffentlichung auch in der 'Neuen Kronen-Zeitung' wird abgewiesen."

IV. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei den mit S 72.024,60 bestimmten Anteil an den Kosten des Verfahrens ...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company