Entscheidungstext nº 8Ob589/91 of Oberster Gerichtshof, January 28, 1993

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E. Huber, Dr.Jelinek, Dr.Rohrer und Dr.I. Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Dr.Hans Georg B*****, 2) Dr.Ernst S*****, beide vertreten durch  Dr.Berndt Sedlazeck, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Dr.Franz M*****, vertreten durch Dr.Ulrich Daghofer, Rechtsanwalt in Graz, wegen Unterlassung, Veröffentlichung und Schadenersatz, infolge Rekurses des Beklagten gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 7.Mai 1991, GZ 5 R 2/91-70, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 8Ob589/91 of Oberster Gerichtshof, January 28, 1993

Spruch

Der Rekurs wird zurückgewiesen.

Der Antrag der klagenden Parteien, ihnen die Kosten ihrer Rekursbeantwortung zuzusprechen, wird abgewiesen.

Begründung:

Die Liegenschaft EZ ***** stand je zu einem Drittel im Miteigentum der Geschwister Josef D*****, und Dkfm.Kurt D***** und Anna S*****. Dkfm.Kurt D***** führte im Laufe des Jahres 1985 Gespräche über den Verkauf dieser Liegenschaft an den Beklagten. Am 28.2.1986 sprach er mit seinen Geschwistern beim Erstkläger vor und man beauftragte diesen mit der Vertretung, erteilte ihm Informationen und übergab ihm auch schriftliche Unterlagen, so insbesondere die vom Beklagten am 18.11.1985 unterfertigte Urkunde betreffend den Verkauf der Gesamtliegenschaft EZ *****, die "in einen verbindlichen Vertrag bei Zustimmung aller Miteigentümer übergehen hätte sollen" und die von Dkfm.Kurt D***** hinsichtlich seines Drittelanteiles bereits unterfertigt worden war. Der Erstkläger errichtete hierauf am selben Tag einen Vertrag, mit dem Dkfm.Kurt D***** seinen 1/3-Liegenschaftsanteil um S 10,000.000,-- an den Beklagten verkauft. Mit Schreiben vom 5.3.1986 das vom Zweitkläger in Abwesenheit des Erstklägers unterfertigt worden war, übersandte er diesen Vertrag mit einer beglaubigten Unterschrift des Verkäufers samt einer Kopie eines Mietvertrages zwischen Josef D*****, Dkfm.Kurt D*****, und Anna S*****,...

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