Entscheidungstext nº 4Ob81/92 of Oberster Gerichtshof, December 15, 1992

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch DDr.Walter Barfuß und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Günter H*****, vertreten durch Dr.Franz Kraibich und andere Rechtsanwälte in Salzburg, wegen Unterlassung, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren: 900.000 S), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Rekursgericht vom 17. Juli 1992, GZ 3 R 150/92-8, womit der Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 2. Juni 1992, GZ 7 Cg 120/92-3, abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

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Entscheidungstext nº 4Ob81/92 of Oberster Gerichtshof, December 15, 1992

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen; die klagende Partei hat die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen.

Begründung:

Die Klägerin erzeugt und vertreibt Maschinen, darunter seit dem Jahre 1976 eine "Vertikale Fräs- und Bohrvorrichtung" mit der internen Bezeichnung "E 3" und seit 1979 die Koordinaten-Fräs- und Bohrmaschine "FB-2", deren "Herzstück" die Vorrichtung "E 3" ist. Die Maschine "FB-2" kostet in Österreich derzeit üblicherweise knapp unter 44.000 S.

Der Beklagte betreibt den Handel mit Maschinen und Werkzeugen. Auf der in der Zeit vom 8. bis 11.April 1992 im Messezentrum Salzburg abgehaltenen 18. Österreichischen Handwerksmesse "BWS" hatte der Beklagte eine vertikale Bohr- und Fräsmaschine "FV 320 T" ausgestellt, welche schon am ersten Messetag zum Preis von 22.000 S an den von der Klägerin entsandten Testkäufer Peter G***** verkauft wurde.

Vom Aussehen her handelt es sich bei dem Gerät "FV...

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