Entscheidungstext nº 4Ob87/92 of Oberster Gerichtshof, October 20, 1992

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****gmbH & Co KG, *****vertreten durch Dr.Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei F*****gmbH, ***** vertreten durch Dr.Michael Graff, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 450.000), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 31.Juli 1992, GZ  4 R 145/92-8, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 20.Mai 1992, GZ 37 Cg 82/92-4, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob87/92 of Oberster Gerichtshof, October 20, 1992

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen; die klagende Partei hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen.

Begründung:

Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Druckerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche".

Anfang April 1992 wurde an alle österreichische Haushalte eine Postwurfsendung gerichtet, deren erste Sendung folgendes Aussehen hatte:

Auf den Seiten 2 und 3 der Ankündigung war ein Haus abgebildet, auf dessen Fensterflächen die "Traumeinrichtung" für Schlaf-, Wohn-, Kinder-/Jugendzimmer sowie Küche eingeklebt werden sollten.

Die letzte Seite war folgendermaßen gestaltet: In den Ausgaben Nr.15, 16 und 17 der "Ganzen Woche" vom 9., 16. und 23.4.1992 wurden sodann die in der Postwurfsendung angekündigten Einrichtungsbeispiele veröffentlicht. Auf der ersten Seite der Zeitschrift stand jeweils in der linken Spalte unterhalb der in roten Buchstaben gehaltenen Überschrift "Di...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company