Entscheidungstext nº 10ObS362/91 of Oberster Gerichtshof, June 16, 1992

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Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Robert Letz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Alfred Klair (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Josef H*****, Pensionist, ***** vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wider die beklagte Partei PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ANGESTELLTEN, 1021 Wien, Friedrich Hillegeiststraße 1, vertreten durch Dr. Alfred Kasamas, Rechtsanwalt in Wien, wegen Höhe der Alterspension, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 11. Oktober 1991, GZ 33 Rs 123/91-39, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 18. Juni 1991, GZ 12 Cgs 146/90-35, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 10ObS362/91 of Oberster Gerichtshof, June 16, 1992

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Entscheidungsgründe:

Der Kläger wurde am 1. Oktober 1922 in Mor, einer volksdeutschen Siedlung im Gebiete Ungarns, geboren. Sein Vater war Offizier in der österreichisch-ungarischen kuk Armee und dann in der ungarischen Armee. Im Elternhaus in Stuhlweißenburg wurde deutsch, auf der Straße ungarisch gesprochen. Die Mutter des Klägers konnte nicht gut ungarisch sprechen. In späterer Zeit verbrachte der Kläger seine Schulferien immer bei seinen in Mor gebliebenen Großeltern, die nur deutsch sprachen. Der Kläger besuchte in Stuhlweißenburg das Gymnasium mit ungarischer Unterrichtssprache. Dann studierte er sieben Semester Jura an der Universität von Budapest. Er wurde im November 1944 zur deutsc...

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