Entscheidungstext nº 4Ob31/92 of Oberster Gerichtshof, May 26, 1992

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Freiheitliche Partei Österreichs - Landesgruppe Kärnten, *****, vertreten durch Dr.Dieter Böhmdorfer und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1) K*****gesellschaft mbH, 2) Harald R*****, beide vertreten durch Dr.Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen Unterlassung, Widerruf und dessen Veröffentlichung (Gesamtstreitwert 350.000 S) infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgericht vom 4.Dezember 1991, GZ 1 R 272/91-9, womit infolge Berufung der beklagten Parteien das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 9.September 1991, GZ 27 Cg 198/91-5, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob31/92 of Oberster Gerichtshof, May 26, 1992

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Rechtssache wird zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Prozeßkosten.

Begründung:

Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "K*****zeitung" ("K*****"), bei welcher der Zweitbeklagte als Redakteur beschäftigt ist.

In der Ausgabe der "K*****" Nr.105 vom 4.5.1991 lautete die Schlagzeile der Titelseite: "Waren auch Politiker unter den 'Koksern'?"; darunter hieß es:

"Sensation im Kokainprozeß gegen den Klagenfurter Wolfgang H***** in München: Nach Aussagen des Kärntners führt die 'Schneespur' direkt in die hohe Politik und in höchste Gesellschaftskreise! (S 8/9)."

Auf den Seiten 8 und 9 im Blattinneren fand sich dann ein insgesamt achtspa...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company