Entscheidungstext nº 8Ob581/91 of Oberster Gerichtshof, February 20, 1992

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf. Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** M*****, vertreten durch Dr.Andrea Wukovits, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei S***** W*****, vertreten durch Dr.Günther Steiner und andere Rechtsanwälte in Wien, wegen Aufkündigung, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgericht vom 1.März 1991, GZ 41 R 914/90-29, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 13.September 1990, GZ 5 C 2030/89i-20, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 8Ob581/91 of Oberster Gerichtshof, February 20, 1992

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.899,20 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 483,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin, die in H***** wohnt, ist Eigentümerin einer Wohnung in Wien. Mit 1.7.1983 vermietete sie der Beklagten mit einem unbefristeten Untermietvertrag diese Wohnung um S 2.500 monatlich. In einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle wurde die nunmehr Beklagte als Hauptmieterin anerkannt. Sie bewohnt die Wohnung gemeinsam mit ihrer mittlerweile 13jährigen Tochter.

Die Tochter der Klägerin studiert in Wien Finno-Ugristik und Geschichte. Sie leidet an einer Darmerkrankung. Im Jah...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company