Entscheidungstext nº 10ObS20/92 of Oberster Gerichtshof, February 11, 1992

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Franz Köck (Arbeitgeber) und Mag. Karl Dirschmied (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Franz F*****, ohne Beschäftigung, ***** vertreten durch Dr. Martin Hahn, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wider die beklagte Partei PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ARBEITER, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wegen Weitergewährung der Invaliditätspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. Oktober 1991, GZ 33 Rs 76/91-21, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 14. Dezember 1990, GZ 3 Cgs 148/90-18, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

                             Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 10ObS20/92 of Oberster Gerichtshof, February 11, 1992

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der am 1. 7. 1947 geborene Kläger litt an den Folgen einer am 1. 8. 1987 vorgenommenen operativen Entfernung eines bösartigen Hirntumors. Mit Bescheid der beklagten PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ARBEITER vom 7. 9. 1988 wurde ihm wegen vorübergehender Invalidität für die Zeit vom 1. 2. 1988 bis 31. 3. 1989 eine befristete Invaliditätspension zuerkann...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company