Entscheidungstext nº 4Ob136/91 of Oberster Gerichtshof, December 03, 1991

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*****-Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Heinz Giger u.a., Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei B***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr. Harald Schmid, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 400.000,--), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 6. August 1991, 2 R 82/91-11, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 28. Februar 1991, 37 Cg 33/91-3, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen:

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Entscheidungstext nº 4Ob136/91 of Oberster Gerichtshof, December 03, 1991

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen.

Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens vorläufig selbst zu tragen.

Begründung:

Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "P*****", welche auch in Österreich vertrieben wird. Die Seiten 34 und 35 der Ausgabe Nr. 10/1990 dieser Zeitschrift enthielten eine zweiseitige Werbung für Braun Linear Rasierapparate der Typen 276 universal und 245. In der rechten unteren Ecke der Seite 35 befand sich ein zum Ausschneiden bestimmter, mit strichlierten Linien abgegrenzter Coupon, welcher auf schwarzem Grund unter der Überschrift

"55 Braun linear 276 universal zu gewinnen!"

folgenden Text enthielt:

"Ja, ich will einen der 55 Braun linear 276 universal gewinnen. Ich weiß auch die richtige Antwort auf die alles entscheidende Preisfrage und möchte an der Verlosung teilnehmen.

Beim Braun linear 276 universal ist ein leerer akku sofort wieder einsatzbereit.

...

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