Entscheidungstext nº 1Ob28/91 of Oberster Gerichtshof, November 20, 1991

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei A***** Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Michel Walter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert im Provisorialverfahren 320.000 S), infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes vom 20. Juni 1991, GZ 2 R 79/91-16, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 4. März 1991, GZ 39 Cg 424/89-12, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 1Ob28/91 of Oberster Gerichtshof, November 20, 1991

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung dahin abgeändert, daß sie insgesamt wie folgt zu lauten hat:

"Einstweilige Verfügung

1. Zur Sicherung des Anspruches der klagenden Partei wird der beklagten Partei für die Zeit bis zur rechtskräftigen Erledigung des von der klagenden Partei zur Geltendmachung des behaupteten Unterlassungsanspruches abhängig gemachten Rechtsstreites verboten, ohne Genehmigung der klagenden Partei Werke der Tonkunst und damit verbundene Sprachwerke zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen, auf denen Werke festgehalten sind, die durch die Zugehörigkeit des Komponisten, des Textdichters oder des Musikverlegers zur klagenden Partei oder zu einer mit ihr im Vertragsverhältnis stehenden ausländischen Verwertungsgesellschaft zum Werkbestand der klagenden Partei gehören; dieses Verbot erstreckt sich insbesondere auf Musikkassetten, die für Schulungszwecke im Bereich des öste...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company