Entscheidungstext nº 12Os110/91 of Oberster Gerichtshof, November 07, 1991

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Der Oberste Gerichtshof hat am 7.November 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Loub als Schriftführerin in der Strafsache gegen Willy Thomas Paul S***** wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1, 85 Z 2 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 25.Juni 1991, GZ 31 Vr 403/91-45, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit der Vertreterin des Generalprokurators, der Generalanwältin Dr. Bierlein, des Angeklagten und des Verteidigers Dr. Lechenauer zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os110/91 of Oberster Gerichtshof, November 07, 1991

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in der Ablehnung des Ausspruchs, daß die Tat (zumindest) für lange Zeit eine auffallende Verunstaltung der Petra P***** zur Folge hatte, in der Beschränkung der rechtlichen Beurteilung auf das Vergehen der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB sowie im Strafausspruch (ausgenommen den Ausspruch über die Vorhaftanrechnung nach § 38 StGB) aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z 3 StPO im Umfang der Aufhebung unter Neufassung des Urteilsspruchs in der Sache selbst erkannt:

Willy Thomas Paul S***** ist schuldig, er hat am 27.November 1990 in Linz Petra P***** durch mehrere wuchtige Schläge vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat eine an sich schwere Verletzung, nämlich einen zentralen Leberriß mit Blutungen im Bauchraum, eine 3 cm lange bis zum Schädeldach reichende Rißquetschwunde, Hämatome an den Ober- und Unterlidern, eine Blutunterlaufung an der rechten Wange, Rötungen an der rechten Halsseite, mehrere kleine Hautabschürfungen und Blutergüsse am rechten Unterarm, ...

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