Entscheidungstext nº 12Os104/91 of Oberster Gerichtshof, October 03, 1991

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 3.Oktober 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Loub als Schriftführerin in der Strafsache gegen Johann B***** wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 22.April 1991, GZ 1 c Vr 814/91-14, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, des Generalanwaltes Dr. Jerabek, und des Verteidigers Dr. Riß, jedoch in Abwesenheit des Angeklagten, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 12Os104/91 of Oberster Gerichtshof, October 03, 1991

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird teilweise dahin Folge gegeben, daß ein Teil der über den Angeklagten verhängten siebenmonatigen Freiheitsstrafe im Ausmaß von 5 (fünf) Monaten gemäß § 43 a Abs. 3 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von 3 (drei) Jahren bedingt nachgesehen wird.

Im übrigen wird der Berufung nich...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company