Entscheidungstext nº 14Os51/91 of Oberster Gerichtshof, July 02, 1991

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Der Oberste Gerichtshof hat am 2.Juli 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Glatz als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Reinhold Silvio S***** und einen anderen wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten Oliver D***** sowie über die Berufungen des Angeklagten Reinhold Silvio S***** und der Staatsanwaltschaft hinsichtlich beider Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Wels vom 7.Februar 1991, GZ 12 Vr 523/90-94, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Jerabek, der beiden Angeklagten sowie der Verteidiger Dr. Schmidauer und Dr. Stanonik zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 14Os51/91 of Oberster Gerichtshof, July 02, 1991

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben und es werden die über die beiden Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen wie folgt erhöht:

beim Angeklagten S***** auf 18 (achtzehn) Jahre und

beim Angeklagten D***** auf 15 (fünfzehn) Jahre.

Die Angeklagten werden mit ihren Berufungen auf diese Entscheidung verwiesen.

Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 8.August 1969 geborene Reinhold Silvio S***** der Verbrechen (zu A/1) des Mordes nach § 75 StGB und (zu A/2) des schweren Raubes nach §§ 142 (zu ergänzen: Abs. 1), 143 zweiter Fall StGB sowie (zu A/3) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 2 WaffenG, der am 15.Juni 1970 geborene Oliver D***** hingegen abweichend von der auch bei ihm auf die beiden oben genannten Verbrechen - als Beteiligter nach § 12 dritte...

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