Entscheidungstext nº 4Ob38/91 of Oberster Gerichtshof, June 18, 1991

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****verband *****, vertreten durch Dr.Walter Prunbauer und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Hansjörg Schweinester, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren: 300.000 S) infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 21.März 1991, GZ 2 R 62/91-13, womit der Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 31.Jänner 1991, GZ 16 Cg 14/91-6, abgeändert wurde, folgenden

                             Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 4Ob38/91 of Oberster Gerichtshof, June 18, 1991

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 12.247,20 S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten 2.041,20 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung:

Die Beklagte übt das Gewerbe der Pressefotografie aus.

Den Ausgaben der "T*****zeitung" - einer mit Ausnahme von an Sonn- und Feiertagen täglich mit einem beachtlichen Anzeigenteil erscheinenden Zeitung, deren redaktioneller Teil zur Berichterstattung über Außen- und Landespolitik, Verkehr, Wehrpolitik und Föderalismus, Lokales, Kultur und andere Ressorts dient, für die neben der Chefredaktion einzelne Ressortredaktionen eingerichtet sind, darunter auch eine solche für "Beilagen, Sonderseiten und Public-Relations" unter der Leitung des Prokuristen Klaus Herbert W*****, - vom 6.11.1990 und 11.12.1990 waren jeweils eine 10 bzw 8 Seiten umfassende "Sonderbeilage Innsbruck Aktuell" (Nr 45 und 50) beigegeben. Beide Sonderbeilagen wiesen auf der ersten Seite oberhalb eines Farbfotos des Geschäftsgebäudes in Großdruck auf die (am Mittwoch, 7.November 1990 stattfindende) "Eröffnung" (Nr 45) bzw auf die "Weihnachtsaktion" (Nr 50) des "BKD SB-A...

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