Entscheidungstext nº 6Ob600/90 of Oberster Gerichtshof, March 21, 1991
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Summary
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. *****, und
2. *****, vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei ***** vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 350.000 sA, infolge Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 8. November 1989, GZ 16 R 183/89-14, womit infolge Berufung der klagenden Parteien das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 9. Juni 1989, GZ 8 Cg 196/88-9, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschlußgefaßt:See the full content of this document
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Entscheidungstext nº 6Ob600/90 of Oberster Gerichtshof, March 21, 1991
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.Begründung:Mit Kaufvertrag vom 19.12.1986 haben die Kläger vom Beklagten je zur Hälfte 16/1148-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an KG/1 Garage und 140/1148-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top 4 der Liegenschaft EZ 737 KG *****, um einen Kaufpreis von S 1 Million erworben.Die Kläger begehren vom Beklagten S 350.000 samt Anhang als Ausgleich für den im Verhältnis zum bezahlten Kaufpreis geringeren tatsächlichen Wert der Liegenschaft mit dem Vorbringen, der Beklagte habe ihnen durch seinen mit den Vertragsverhandlungen beauftragten Vermittler ausdrücklich zugesichert, daß die der Stadt Wien gehörende Nachbarliegenschaft in absehbarer Zeit nicht verbaut, sondern in einen Park umgewandelt werde, es sich also um eine Wohnung "i...See the full content of this document
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